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   BVerwG, 24.05.1984 - 3 C 12.82   

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https://dejure.org/1984,3126
BVerwG, 24.05.1984 - 3 C 12.82 (https://dejure.org/1984,3126)
BVerwG, Entscheidung vom 24.05.1984 - 3 C 12.82 (https://dejure.org/1984,3126)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Mai 1984 - 3 C 12.82 (https://dejure.org/1984,3126)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Herstellung und Vertrieb von nicht den Anforderungen der Futtermittelverordnung (FHV) entsprechendem Milchaustauschfuttermittel - Gewährleistung eines Mindestgehalts an Eisen und eines Höchstgehalts an Natrium - Vereinbarkeit der Regelungen mit Gemeinschaftsrecht - ...

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Anordnung einer Vorlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hjil.de PDF, S. 44 (Kurzinformation)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.1985 - 20 A 831/83

    Zulässigkeit der Zutageförderung von Grundwasser aus einem eigenen Brunnen;

    vgl. BVerwG, Beschluß vom 24. Mai 1984 - 3 C 12.82 - Bleckmann, Europarecht, 4. Aufl., S. 67, 68.

    vgl. EuGH, Urteile vom 19. Januar 1982 - Rs 8/81 -, NJW 1982, 499, 500 und vom 10. April 1984 - Rs 14/83 -, NJW 1984, 2021, 2022; BVerwG, Beschluß vom 24. Mai 1984 - 3 C 12.82 - s. ferner Everling, Zum Vorrang des EG-Rechts vor nationalem Recht, DVBl. 1985, 1201, 1203, 1204; Klein, Neuere Entwicklungen des Rechts der Europäischen Gemeinschaften, DÖV 1985, 900, 909 sowie Groeben- Boeckh-Thiesing-Ehlermann, Komm. zum EWG-Vertrag, 2. Band, 3. Aufl., Art. 189, Rdn. 23.

    vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 24. Mai 1984 - 3 C 12.82 - Seidel, Die Direkt- oder Drittwirkung von Richtlinien des Gemeinschaftsrechts, NJW 1985, 517, 520 ff.; Everling, Zur direkten innerstaatlichen Wirkung der EG-Richtlinien: Ein Beispiel richterlicher Rechtsfortbildung auf der Basis gemeinsamer Rechtsgrundsätze, in: Festschrift für Karl Carstens, 1984, S. 95, 108.

  • BVerwG, 26.02.1987 - 3 C 23.85

    Rechtmäßigkeit der Verpflichtung zur systematischen hygienischen

    Der Senat ist in seinem Vorlagebeschluß nach Art. 177 Abs. 3 EWG-Vertrag vom 24. Mai 1984 - BVerwG 3 C 12.82 - (abgedruckt in Buchholz 418.8 Nr. 2) davon ausgegangen, daß nach Art. 189 Abs. 1 EWG-Vertrag der Rat und die Kommission Verordnungen, Richtlinien und Entscheidungen erlassen können.

    Zu dem gleichen Ergebnis ist der vorlegende Senat auch in seinen Urteilen vom 23. August 1984 - BVerwG 3 C 42.82 - (BVerwGE 70, 41) und vom 5. Juni 1986 - BVerwG 3 C 12.82 - (BVerwGE 74, 241) gelangt.

  • BVerwG, 23.08.1984 - 3 C 42.82

    Normschichten und Normkategorien

    Dies kommt für Regelungen in Betracht, die für diese Personen eine begünstigende Wirkung haben (s. Beschluß vom 24. Mai 1984 - BVerwG 3 C 12.82 -).
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